Vollnarkose & Narkose beim Kinderzahnarz in Berlin
Überblick
Team Kindervollnarkose
Wir beraten Sie gern bei allen Fragen rund um das Thema Narkose bei Kindern.
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Wann kann die Kindervollnarkose sinnvoll sein?
Unsere Kinderzahnärzte setzen die Vollnarkose vor allem ein:
- bei sehr ängstlichen Kindern, die daher behandlungseingeschränkt sind, sowie bei behinderten Kindern
- bei Entzündungen und Abszessen, die unter lokaler Betäubung nur schwer zu behandeln sind
- wenn bei Kleinkindern im Alter von bis zu drei Jahren eine umfangreiche Sanierung der Milchzähne nötig ist
Unsere Kooperationspartner für die Behandlung in Narkose
Die CenDenta-Zahnarztpraxis führt Zahnbehandlungen bei Kindern auf Wunsch in Vollnarkose durch und setzt dabei auf eine enge Kooperationspartnerschaft mit der Klinik am Schlosspark Biesdorf. Diese befindet sich in unmittelbarer Nähe, im gleichen Versorgungszentrum Polimedica. Die erfahrene Anästhesistin, Frau Dr. med. Buerschaper, ihre Kollegin, Frau Dr. Waterstrat, und ihr qualifiziertes Team stehen den Patienten der CenDenta-Zahnarztpraxis in den OP-Sälen der CenDenta zur Verfügung.
Kompetente und sehr freundliche Zahnärztin
Frau Barteska ist eine sehr einfühlsame und kompetente Zahnärztin. Unsere Kinder gehen sehr gerne dorthin.
jameda-Bewertung, 29.03.2019
Ablauf bei einer Narkose von Kindern
Wenn Sie sich für eine Sedierung oder Vollnarkose bei Ihrem Kind entscheiden, stehen wir Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite. Im Vorfeld beraten unsere Zahnärzte Sie und klären Sie über die geplante Behandlung auf. Die erfahrenen Fachärzte für Anästhesie informieren Sie zudem über die Narkose.
Am Behandlungstag kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind in unsere Praxis in Berlin. Sie können die Zeit, bis die Narkose wirkt, bei Ihrem Kind verbringen. Anschließend übernimmt unser erfahrenes Team die Behandlung. Sobald alles abgeschlossen ist, holen wir Sie in den Aufwachraum und Sie begleiten Ihr Kind beim Aufwachen. Die erfahrenen Anästhesisten überwachen zudem, dass es dem kleinen Patienten nach der Kindernarkose gut geht. Ist das Kind vollständig wach sowie schmerz- und beschwerdefrei, können Sie gemeinsam unsere Praxis in Berlin wieder verlassen.
Was muss vor und nach einer Narkose beachtet werden?
Bei der Vorbereitung auf die Narkose sollten Sie als Eltern ein paar Dinge beachten: Sechs Stunden vor der Behandlung darf Ihr Kind nichts mehr essen und drei Stunden vor dem Eingriff nichts mehr trinken. Außerdem sollte es am Behandlungstag sowie in der Nacht davor auf Milch und/oder Milchprodukte verzichten. Nach dem Eingriff sollten Sie Ihr Kind nicht unbeaufsichtigt lassen. Nach der Narkose sollte es weder rennen noch toben oder klettern. Zudem sollte es in den ersten 24 Stunden nicht am Straßenverkehr teilnehmen (z. B. Rad fahren, allein Straßen überqueren).
Vorteile der Narkose von Kindern beim Kinderzahnarzt
Die Kindernarkose stellt eine gute und vor allem sanfte Methode dar, wenn junge Patienten aufgrund von Angst, Schmerzen oder Erkrankungen nur mit Stress und Zwang auf dem Zahnarztstuhl gehalten werden könnten. Wir bei CenDenta in Berlin möchten, dass Ihr Kind den Besuch beim Zahnarzt als ein positives Erlebnis wahrnimmt und auch zukünftig gern in die Praxis kommt.
Lachgas in der Kinderbehandlung
Der Einsatz von Lachgas ist eine sichere und effiziente Sedierungs- oder Beruhigungsform, um die Ängste Ihres Kindes abzubauen und eine positive Erfahrung beim Zahnarztbesuch zu erzielen. Innerhalb kurzer Zeit sind die kleinen Patienten auf schonende Weise beruhigt, ohne dass hierfür eine Spritze oder Vollnarkose notwendig ist. Das Lachgas reduziert das Schmerzempfinden und senkt zudem den Schluck- und Würgereiz. Eine Überdosierung ist bei Lachgas nicht möglich. Nach der Behandlung wird das Lachgas verhältnismäßig schnell wieder restlos ausgeatmet, sodass der Normalzustand nach etwa 15 bis 30 Minuten eintritt.
Werden die Kosten für eine Kinder-Vollnarkose von der Krankenkasse übernommen?
Ob die Kosten für eine Vollnarkose bei Kindern von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, hängt von einigen Faktoren ab. In der Regel handelt es sich bei der Vollnarkose für Zahnbehandlungen um eine Wahlleistung, deren Kosten die Patienten selbst tragen. Bei jungen Patienten bis zum zwölften Lebensjahr ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich. Auch bei größeren chirurgischen Operationen, die nicht in örtlicher Betäubung vorgenommen werden können, kann eine Kindernarkose erfolgen, deren Kosten die Krankenkasse trägt.
Weitere Faktoren sind beispielsweise eine chronische Erkrankung, Unverträglichkeiten und Allergien gegen örtliche Betäubungsmittel oder eine geistige Behinderung beziehungsweise schwere Bewegungsstörungen. In jedem Fall sollte vor der eigentlichen Behandlung mit der Krankenkasse oder Versicherung gesprochen werden, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
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